AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Der Besteller erkennt mit seiner Auftragserteilung die hier stehenden Geschäftsbedingungen an.
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Allmann-Werbemittel erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Grundsätzlich gelten
nur unsere Geschäfts- und Einkaufsbedingungen und nicht die des Käufers.
Hinweise des Käufers auf dessen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen in der schriftlichen Bestellung,
wird hiermit widersprochen. Diese werden nicht anerkannt.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn die Firma Allmann-Werbemittel diesen
schriftlich zustimmt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote der Firma Allmann-Werbemittel sind freibleibend bezogen auf den Preis, die
Liefermöglichkeit und die Lieferzeit. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur
Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Angaben in den Auftragsbestätigungen zu
Artikelbeschreibung, Lieferungsumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte sind als
annähernd zu betrachten und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
Unsere Vorlieferanten und wir behalten uns an Entwürfen, Druckunterlagen, Zeichnungen,
Abbildungen, Werkzeugen, Stickkarten, Schablonen, Klischees, Filmen, Kalkulationen, Mustern und
sonstigen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor, auch wenn diese Kosten zur Erstellung
dieser genannten Positionen berechnet werden. Die Weitergabe von uns erstellten und gelieferten
schriftlichen Unterlagen, Daten und Mustern an Dritte, bedarf unserer ausdrücklichen, schriftlichen
Zustimmung.
Für gestellte Druckunterlagen, in Form von Daten, Filmen, Klischees, Schablonen, Stickkarten u.a.
trägt allein der Käufer die Verantwortung. Von uns erstellte, vom Kunden schriftlich freigegebene
Druckvorlagen sind verbindlich, auch wenn von Seiten der Firma Allmann-Werbemittel versehentlich
Fehler im Motiv/Druckvorlage/Korrekturabzug erstellt worden sind. Mit der Unterschrift und
Freigabe übernimmt der Käufer die volle Verantwortung, bezogen auf die Richtigkeit, hierfür.
Vom Käufer gestellte Daten/Unterlagen müssen frei von Rechten Dritter sein. Hierfür übernimmt
ebenfalls der Käufer die volle Verantwortung und Haftung. Eine Verpflichtung zur Überprüfung
unsererseits besteht nicht. Ansprüche etwaiger Rechtsverletzungen übernimmt der Käufer. Sollte von
unserer Seite aus eine Rechtsverletzung erkennbar sein, wird der Auftrag nicht ausgeführt.
Bei bestellten Waren kann es zu Mengenabweichungen von bis zu +/-10 % der Gesamtmenge
kommen. Diese sind vom Käufer zu akzeptieren. Bei Kleinbestellungen behalten wir uns vor, einen
Mindermengenzuschlag als gesonderte Bearbeitungsgebühr zu erheben.
Bei nicht oder nur verspätet lieferbarer Ware durch höhere Gewalt oder nichtverschulden
unsererseits, sind wir zum Rücktritt des Auftrages berechtigt.
Ersatzansprüche für den Käufer bestehen in diesen Fällen nicht.
Die von der Firma Allmann-Werbemittel erstellte Auftrags- bestätigung ist bindend. Ein
Rücktrittsrecht innerhalb 3 Tagen nach Datum der Auftragsbestätigung ist möglich, es sei denn, die
Ware ist bereits auf dem Transportweg zum Käufer, bzw. bei veredelter/bedruckter Ware sind
bereits kostenpflichtige Vorbereitungen umgesetzt, oder die Ware wird bereits veredelt. In diesem
Fall kann nach dem Einverständnis der Firma Allmann-Werbemittel, bei Übernahme der bis dahin
entstandenen Kosten, ein Rücktritt vom Auftrag genehmigt werden.
3. Preise – Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro, netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Etwaige Änderungen, z.B. in Ein- und Ausfuhrzöllen, Umsatzsteuer, Wechselkursen, Frachtkosten und
Versicherungs- und/oder Kriegsversicherungsprämien, welche nach Erstellung des Auftrags erfolgen,
gehen zu Gunsten oder zu Lasten des Käufers, ohne dass etwaige Erhöhungen dem Käufer zur
Rückgängigmachung des Auftrags Veranlassung geben könnten.
Alle Preisangaben sind freibleibend. Druckfehler in Katalogen/ Prospekten/Dateien oder in der
Preisliste, berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen. Preisänderungen werden Ihnen
schnellstens mitgeteilt.
Zahlungsbedingungen: in der Regel innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto. Je nach
Art des Auftrages, Vorkasse oder gewährten Sonderpreisen, können die Zahlungsbedingungen
abweichen. Diese sind dann in der Auftragsbestätigung angegeben und bindend. Für Neukunden gilt
in der Regel: Zahlung gegen Vorkasse bis auf Wiederruf. Bei Großaufträgen und Sonderimporten
gelten Zahlungsbedingungen nach Vereinbarung.
Skontoabzug wird nur innerhalb der Skontozeit ab Rechnungsdatum anerkannt. Verspätete
Skontoabzüge werden nach- gefordert.
4. Lieferzeiten / Lieferbedingungen
Werden in der Auftragsbestätigung genannt und nach Möglichkeit termingerecht eingehalten. Lieferbzw. Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt oder Problemen beim Vorlieferanten, die zeitlich
akzeptabel sind, müssen vom Käufer akzeptiert werden. Sollte es zu größeren Terminverschiebungen
kommen, ist die Firma Allmann Werbemittel berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, es sei denn, die
Terminverschiebung wird vom Käufer akzeptiert. In diesen Fällen hat der Käufer keine Ansprüche auf
Schadensersatz bzw. Preisnachlass. Die Firma Allmann-Werbemittel verpflichtet sich in diesen Fällen,
rechtzeitig auf Lieferverzögerungen hinzuweisen.
Die Firma Allmann-Werbemittel ist jeder Zeit zu Teillieferungen berechtigt.
Die Standardlieferbedingung ist: ab Herstellerwerk zuzüglich Versandkosten. Andere
Lieferbedingungen nach Vereinbarung.
Waren, die ohne einen festgelegten Zeitraum auf Abruf bestellt werden, sind innerhalb 6 Monate ab
dem Datum der Auftragsbestätigung abzunehmen.
Falls die bestellte, gelieferte Ware aus irgendwelchen Gründen nicht angenommen wird, ist der
Käufer verpflichtet, entstehende Kosten für eine weitere Zustellung bzw. Zwischenlagerung zu
übernehmen.
5. Muster
Die Kosten für bestellte Muster müssen vom Käufer incl. anfallenden Versandkosten getragen
werden. Sondervereinbarungen nach vorheriger Rücksprache. Bei Zustimmung der Firma AllmannWerbemittel auf Rücksendung bestellter Muster, müssen diese frei Haus Nauort vom Käufer
versendet werden.
6. Gefahrenübergang – Verpackungskosten
Der Gefahrenübergang tritt beim Verlassen des Hersteller- werkes ein und ist ab dort vom Käufer zu
übernehmen. Falls ein Kunde die bestellte Ware an eine andere Lieferadresse zugestellt haben
möchte, so geht die Gefahr bei Übernahme durch den Spediteur/Frachtführer, auf den Käufer über.
Standardverpackungskosten sind in der Regel im Artikelpreis inbegriffen. Bei einer Zustellung auf
Europaletten sind diese vom Käufer zu tauschen, bzw. die Kosten für die Paletten zu übernehmen.
Einwegpaletten und eingesetzte Verpackungsmaterialien sind vom Käufer zu entsorgen. Die Firma
Allmann- Werbemittel übernimmt hierzu keine Verantwortung bzw. Entsorgungskosten.
7. Mängelgewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Zugestellte Pakete oder Paletten, die Beschädigungen aufweisen, sind vom Käufer/Empfänger sofort
bei der Firma Allmann-Werbemittel zu melden. Den Umfang der Beschädigung ist schriftlich mit dem
Zusteller festzuhalten. Hierdurch entstandene Beschädigungen an der Ware sind der Firma AllmannWerbemittel innerhalb 3 Tagen nach Zustellung schriftlich zu melden. Je nach Möglichkeit wird die
beschädigte Ware von der Firma Allmann-Werbemittel kostenlos ersetzt bzw. gutgeschrieben. Dies
liegt dann im Ermessen der Firma Allmann-Werbemittel. Für entstandene Folgekosten kann der
Käufer die Firma Allmann-Werbemittel nicht haftbar machen.
8. Eigentumsvorbehaltssicherung
Die Firma Allmann Werbemittel behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang
aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller/Käufer vor. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Bestellers/Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die
gelieferte Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom
Vertrag, es sei denn, der Verkäufer erklärt dies ausdrücklich. In der Pfändung der gelieferten Ware
durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der
gelieferten Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des
Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer der Pfändung widersprechen kann. Soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer
Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Besteller/Käufer für den Ausfall.
Der Besteller/Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen;
er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturierungsendbetrages
(einschl. MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnahme oder Dritte
erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung
weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller/Käufer auch nach der
Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon
unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der
Besteller/Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder
Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Im Falle der Zahlungseinstellung
oder im Falle eines Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens kann die Firma
Allmann-Werbemittel verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner im einzelnen bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar
vermischt, so erwirbt die Firma Allmann-Werbemittel das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der
Vermischung. Erfolgt Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache
anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller der Firma Allmann-Werbemittel anteilmäßig
Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für den
Verkäufer.
Die Firma Allmann-Werbemittel verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um
mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
9. Sonderimport
Beim Import von nach Kundenwunsch gefertigten Artikeln gelten zusätzliche Sondervereinbarungen,
die im Angebot oder der Auftragsbestätigung erwähnt sind.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma AllmannWerbemittel und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist Nauort, Gerichtsstand ist Montabaur
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.